Die verschieden Bestattungsarten
Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keine eigene Regelung getroffen oder Wünsche geäußert hat, obliegt die Bestimmung der Bestattung dem nächsten Angehörigen.
Zur Wahl stehen Erd- oder Feuerbestattung. In aller Regel findet die Beisetzung auf einem Friedhof statt.
Nach der Einäscherung kann die Asche später dem Meer übergeben oder im Wald zur letzten Ruhe bettet werden, es besteht auch die Möglichkeit einer Diamantenbestattung.
Die Erdbestattung
Bei der Erdbestattung gibt die versammelte Trauergemeinde dem Verstorbenen im Anschluss an die Trauerfeier das letzte Geleit, indem sie den Verstorbenen zum Grab begleiten. Das Herabsenken des Sarges ist oft der schmerzlichste Moment, denn es macht das Endgültige, das Unwiderrufliche des Abschieds besonders deutlich.
Möglichkeiten der Erdbestattung im Sarg:
Die Feuerbestattung
Nach der Trauerfeier bleibt der Sarg in der Feierhalle zunächst stehen oder wird auf Wunsch auch gleich zum Krematorium überführt. Die anschließende Urnenbeisetzung kann erst einige Tage später im Kreise der Angehörigen, auf Wunsch auch Ohne erfolgen.
Eine Trauerfeier nach der Einäscherung mit Geleit zur Grabstätte ist eine weitere Möglichkeit.
Diese Möglichkeiten haben Sie mit einer Urne:
Reihengräber sind der Reihe nach angeordnete, vergebene Einzelgräber. Ausschließlich für die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit .Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Dabei handelt es sich um eine Beisetzungsstätte, auf denen einer oder mehrere Plätze belegt werden können. Es können Särge und Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht wird auf einen Angehörigen eingetragen und kann beliebig nachgekauft werden. Nutzungsrechte können übertagen werden. Die Lage , die Größe und die Nutzungsdauer
kann ausgewählt werden.
Wie bei dem Wahlgrab kann es frei ausgewählt werden, welches die Lage und die Nutzungsdauer beträgt. Das urnenwahlgrab kann mehrere Urnen aufnehmen.
Halbanonymes Urnengemeinschaftsfeld
Diese Grabart ermöglicht es, auf dem Stein, der sogenannten Stele, den Namen des Verstorbenen einzugravieren. Die Beisetzung kann mit den Angehörigen erfolgen – es fallen keine Pflegekosten an.
Man darf Blumen niederlegen.
Die anonyme Urnenbeisetzung erfolgt je nach Friedhofsatzung mit oder ohne Angehörige auf einer dafür vorgesehenen Fläche. Hier ist kein Grabstein zugelassen und einige Friedhöfe sehen Blumenbuketts nicht gern.
Die Beisetzung auf See
Diese Form setzt die Einäscherung voraus. Die Asche des Verstorbenen wird anonym oder im engen Kreis dem Meer übergeben. Dieses erfolgt in einer kleinen feierlichen Zeremonie in einer speziellen Seeurne. Die Seeurne löst sich nach wenigen Stunden im Wasser auf.
Die Angehörigen erhalten zum Gedenken eine Urkunde mit den Koordinaten der Bestattung.
Seebestattungen sind sehr wetterabhängig.
Stürmische raue See kann zu Terminverschiebungen führen!
Viele Seebestatter-Reedereien führen jährliche Gedenkfahrten durch.
Auch hier in Schleswig Holstein besteht diese Möglichkeit. Es gibt verschiedene Arten: einzelne Stätten unter einem Baum, Gemeinschaftsbäume oder auch Partner- bzw. Familienbäume. Die Totenasche wird in einer speziellen biologisch abbaubaren Urne mit dem Förster im Wurzelbereich beigesetzt. Ein kleines Namenschild kann wahlweise durch den Forstleiter am Baum angebracht werden. Ein Grabstein im herkömmlichen Sinn, sowie Grabpflege sind jedoch nicht gestattet. Das Waldstück ist öffentlich zugänglich.
Die Urne wird vom Krematorium in die Schweiz geschickt. Aus einem Teil der Asche wird dort von der Firma Algordanza Kohlenstoff extrahiert und wiederum aus jenem entsteht der sog. „Erinnerungsdiamant“ bis zu einer Größe von einem Karat. Die Menge von Bor im Körper schwankt. So kann die Farbe von kristallweiß bis bläulich sein.
Jedoch bleibt der überwiegende Teil an Asche übrig und man sollte bedenken, was damit zu geschehen hat. Da die verbleibende Asche laut Gesetz nicht mehr nach Deutschland eingeführt werden darf, muss Sie in der Schweiz die letzte Ruhe finden.
Jedoch bleibt der überwiegende Teil an Asche übrig und man sollte bedenken, was damit zu geschehen hat. Da die verbleibende Asche laut Gesetz nicht mehr nach Deutschland eingeführt werden darf, muss Sie in der Schweiz die letzte Ruhe finden.
Ob der Gedanke eines getrennten Körpers wirklich tröstlich ist, darüber sollte man sich vorher in Klaren sein.